Airbnb droht Ungemach von Zürcher Wohnungsverwaltungen
2. Oktober 2013Obwohl Zürich gemäss einer Airbnb Auswertung die gastfreundlichste Stadt Europas ist droht dem Portal nun Ärger von den Immobilienverwaltern. Der Tages-Anzeiger berichtet, dass die Kornhaus Verwaltungs AG in Zürich nicht akzeptiert, wenn Mieter ohne ihr Wissen Wohnungen auf der Internetplattform Airbnb ausschreiben. Kürzlich wurden deshalb Kündigungsandrohungen an die betroffenen Mieter versandt. In einem anderen Artikel berichtet der Tagi, dass Louis Bremer seine Wohnung sogar verloren hat, weil er sie am Wochenende über das Portal Airbnb untervermietet hat, ohne den Hausbesitzer zu informieren.
Grundsätzlich handelt es sich bei einer solchen Übernachtung um eine Untermiete und diese muss zwingend dem Vermieter gemeldet werden. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil, darf ein Mieter mit Untermieten kein Gewinn erwirtschaften. Ein Zuschlag auf die tatsächliche Miete für die Möblierung und zusätzliche Dienstleistungen ist aber zulässig. Gemäss Felicitas Huggenberger, Geschäftsleiterin des Mieterverbandes ist ein Zuschlag von höchstens 20 Prozent gerechtfertigt. Ob diese Zahl tatsächlich als Basis genommen werden kann, werden wohl Richter entscheiden müssen. Denn Airbnb-Untermieter bleiben ja oftmals nur wenige Tage und da ist der Aufwand deutlich höher als bei einem klassischen Untermieter.
Auch die Hotellerie will sich wehren
Auch keine Freude hat die Hotellerie wie die Bernerzeitung in einem Artikel schreibt. An der letzten Sitzung des Schweizer Hotellerieverbandes Hotellerie Suisse war Airbnb ein grosses Thema: Es gehe nicht an, dass die Hotels zahlreiche Gebühren und Taxen bezahlen sowie Gesetze einhalten müssten, während Private einfach in ihre eigene Kasse wirtschaften dürften. Auch die Zürcher Hoteliers haben das Airbnb-Angebot im Auge wie ein Interview im Tagi mit Jörg Arnold zeigt: Es ist nicht diese Konkurrenz, die uns wehtut, noch nicht.
Interessant ist, dass bis jetzt immer nur vom amerikanischen Anbieter Airbnb die Rede war. Über Housetrip, die Schweizer Plattform, hat sich bis jetzt anscheinend niemand beschwert obwohl da ähnlich viele Übernachtungen getätigt werden. Housetrip erwartet für 2013 rund 7 Millionen Übernachtungen, während Airbnb weltweit von 4 Millionen Gästen spricht.
[…] und nicht mehr nur Privatpersonen. Das Problem liegt dann darin, dass für diese Anbieter nicht die gleichen Regeln gelten wie für Hotels. Zum Beispiel wird von einem Airbnb Benutzer keine Kurtaxe erhoben oder der Vermieter muss sich […]