Steueramt Zürich passt die Startup Besteuerung wieder an
1. März 2016In den letzten Wochen und Monaten haben wir mit den Startup Gründerinnen und Gründer für eine faire Besteuerung gekämpft. Nun zeigt sich das Zürcher Steueramt einsichtig, wie es heute Morgen in einer Medienmitteilung schreibt: Um den Innovationsstandort Zürich zu stärken, passt das Kantonale Steueramt seine Praxis bei der Bewertung von Unternehmen in deren Anfangsjahren an.
Auszug aus der Medienmitteilung des Steueramt Kanton Zürich:
Um den besonderen Rahmenbedingungen für Start-ups besser Rechnung zu tragen, hat das Steueramt zusammen mit Vertretern der Wirtschaft nach einer neuen Lösung gesucht. Diese sieht nun vor, dass Investorenpreise der ersten drei Geschäftsjahre steuerlich nicht berücksichtigt werden; die Unternehmen werden in dieser Periode zum in der Regel sehr geringen Substanzwert besteuert. In den folgenden zwei Jahren wird der Vermögenssteuerwert aus dem Durchschnitt zwischen dem Substanzwert und den Investorenpreisen ermittelt; dabei werden die Investorenpreise im vierten Geschäftsjahr einfach und der Substanzwert doppelt berücksichtigt; im fünften Geschäftsjahr erfolgt die Bewertung dann umgekehrt. Ab dem sechsten Jahr wird auf die erzielten Investorenpreise abgestellt. Bei den Startups der Biotech- und der Medtech-Branche ist die Startphase auf Grund der längeren Entwicklungsprozesse von drei auf fünf Jahre erweitert.
Die Praxisänderung tritt per sofort in Kraft und ist ein Teilerfolg für die Gründerinnen und Gründer in Zürich, welche hier innovative Geschäftsideen entwickeln und so neue Arbeitsplätze schaffen. Ob die Regelung auch rückwirkend für bereits betroffene Startups angewendet wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Besser wäre es allerdings, wenn man die Startups erst beim Exit, also dem Verkauf der Firma, besteuern würde. Denn eine Investition von einem Investor heisst ja noch nicht, dass die Firma auch erfolgreich ist und zu dem oder einem höheren Preis verkauft werden kann.
Aktuelle Artikel zum neuen Erlass des Steueramtes:
- STEUERBEHÖRDE VS. INNOVATION – Zürcher Steueramt reagiert auf Startup-Proteste
- Steuererleichterungen gehen zu wenig weit: Kanton Zürich vergrault Start-ups
- Zum Problem der sogenannten Start-up-Besteuerung
- Startup-Steuern: Erfolg oder Mogelpackung?
- Neue Steuerpraxis in Zürich: Teilerfolg, Mogelpackung, Ungleichbehandlung?
Hintergrundartikel zum Startup Steuerstreit im Kanton Zürich:
- Zusammenfassung vom Startupticker.ch: Zürcher Regierungsrat hält an hohen Vermögenssteuern für Gründer fest
- Roland Zeller zur Startup Besteuerung: Steueramt vertreibt Startups ins Ausland und Startup-Gründer-Steuern zum Zweiten
- TagesAnzeiger: Steueramt behindert Jungunternehmer
- Handelszeitung: Steuerlasten bringen Startups in Not
- Startwerk Artikel: STEUERSITUATION IM KANTON ZÜRICH: Steuerbehörde vs. Innovation
- Interview mit Dennis zur Startup Besteuerung im Punktmagazin: JUNG, FRECH, MACHT – DENNIS JUST VON KNIP
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— Stefan Steiner (@blogstone) 12. Februar 2016
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@blogstone Danke für den Beitrag! 🙂