
Zürich entschärft die Startup Steuer Situation
1. November 2016Was lange währt, wird endlich gut. Der Kanton Zürich entschärft die benachteiligende Besteuerung von Startups wieder. Die per 1. März 2016 eingeführte Regelung wobei bezahlte Investorenpreise verwendet werden sollen, wird unter den Teppich gekehrt. Mit dem Entscheid des Zürcher Regierungsrates und seiner Medienmitteilung vom 1. November 2016 hat sich die Situation entschärft: Die Weisung legt fest, dass bei Finanzierungsrunden von Start-ups künftig nicht mehr nur befristet auf den Substanzwert abgestellt wird, sondern so lange, bis repräsentative Geschäftsergebnisse vorliegen. Investorenpreise kommen bei der Bewertung der Aktien erst nach dieser Aufbauphase zum Zug.
Offen bleibt jedoch vorerst, wie „repräsentative Geschäftsergebnisse“ genau definiert werden und wie die Zürcher Steuerbehörde dies in der Praxis anwenden wird. Grundsätzlich kommt Regierungsrat Ernst Stocker somit aber seiner Aussage nach, dass Startups in Zürich nicht schlechter gestellt sein sollen, als in anderen Kantonen. Zürich und somit die Schweiz bleiben dadurch attraktiv für Hightech Startups.
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Jetzt noch die „Recht Schreibungs Situation“ auf Ihrem Blog entschärfen : – )
Wozu gibt es einen „Binde Strich“?
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